Glossar

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Beitreibungsverfahren
Im Beitreibungsverfahren werden die festgesetzten Ansprüche verwirklicht. In der Regel geschieht dies durch Zahlung (z.B. Steuer-Vorauszahlung oder Lohnsteuerabzug), durch Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen oder aber durch Vollstreckung.
Bemessungsgrundlage
Die Steuerbemessungsgrundlage ist der in einer Zahl ausgedrückte maßgebliche Wert, der unter Verwendung des Steuersatzes zur Quantifizierung der Steuer dient. Zu unterscheiden sind dabei Bemessungsgrundlagen, die an den Wert eines Steuertatbestandes anküpfen (für die Umsatzsteuer: Nettoentgelt, für die Einkommensteuer: das zu versteuerende Einkommen) und solche, die zahlentechnische Werte zugrunde legen (Branntweinsteuer: Hektoliter Alkohol; Hundesteuer: Anzahl gehaltene Hunde). Die Bemessungsgrundlage der meisten Steuerarten ist das Ergebnis einer komplizierten Berechnung, in die eine Vielzahl unterschiedlichster Faktoren, u.a. die Komponenten zur Ermittlung der persönlichen Leistungsfähigkeit (Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben und die persönlichen Steuerfreibeträge) einfließen.
DATEV
DATEV e.G. ist eine deutsche Genossenschaft für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte mit Sitz in Nürnberg. Das Unternehmen bietet heute u. a. Software zur Kanzleiverwaltung von Steuerberatern und Rechtsanwälten. Diese Berufsgruppen und deren Mandanten können Programme zur Lohnabrechnung sowie zur Finanzbuchführung, Kontokorrentbuchführung, Kostenrechnung und Wirtschaftsberatung nutzen. Es gibt Berechnungsprogramme für alle Steuerarten, z.B. Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Eine sogenannte "Steuerrechtsdatenbank" verschafft Steuerberatern umfassende Informationen zum deutschen Steuerrecht. Daneben bietet man im betriebswirtschaftlichen Bereich Beratungsleistung für Organisation und Datenverarbeitung an.
Due Diligence
Due Diligence (DD) bezeichnet die "gebotene Sorgfalt", mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien das Vertragsobjekt im Vorfeld der Akquisition geprüft wird.
Ermittlungsverfahren
Der erste Abschnitt des Verwaltungsverfahrens dient der Sachaufklärung und der Feststellung, ob und in welchem Umfang ein Steuerentstehungstatbestand verwirklicht wurde. Dabei werden dem Steuerbürger besondere Mitwirkungspflichten (z.B. Steuererklärungspflicht) auferlegt und den Finanzbehörden besondere Rechte (z.B. Außenprüfung und Steuerfahndung) gewährt. Ziel dieses Verfahrens soll ein möglichst genaues Bild der tatsächlichen Verhältnisse sein, das gegebenenfalls auch per Schätzung ermittelt werden kann.
Festsetzungsverfahren
Nach Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt die Festsetzung der Steuer durch Steuerbescheid. Diesem Verfahren gleichgestellt ist der Erlass von Grundlagenbescheiden, die bei mehreren Beteiligten der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sowie der Festsetzung und Zerlegung von Steuermeßbeträgen dienen.
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft ist eine Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist demnach eine Personengesellschaft.
GmbH
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen.
GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der als unbeschränkt haftender Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) fungiert.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung.
KG
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen und/oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei mindestens einer der beiden Gesellschafter ein Teilhafter ist und mindestens einer unbeschränkt haftet.
Limited
Die Limited company, von der es verschiedene Arten gibt, ist eine Gesellschaftsform in Großbritannien, die strukturell mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichbar ist. Sie ist in Großbritannien auch für kleinere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt damit ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische GmbH. Die Limited company erfreut sich, insbesondere wegen ihrer geringen Mindeststammeinlage von 1 £, auch im Ausland steigender Beliebtheit.
MaBV
Makler- und Bauträgerverordnung
OHG
Eine offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen und/oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Steuer
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Definition aus der deutschen Abgabenordnung). Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura, was Stütze bedeutet und im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten) erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden. Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten Staatswesens und anderer (supranationaler) Aufgaben. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein andauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt.
Steuergruppen nach Steuerart
Die Steuern werden aus verwaltungstechnischen, statistischen und ökonomischen Gründen in die folgenden Steuergruppen eingeteilt: Hinsichtlich der wirtschaftlichen Belastung wird unterschieden zwischen direkten Steuern und indirekten Steuern. Während bei direkten Steuern Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind, wird die wirtschaftliche Steuerlast bei indirekten Steuern vom Steuerschuldner auf den Steuerträger übergewälzt. Hinsichtlich des Besteuerungsobjektes wird differenziert zwischen Personensteuern und Realsteuern. Erstere sind als Subjektsteuern an die persönlichen Verhältnisse des Steuerbürgers geknüpft und Letztere sind als Substanzsteuern unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerbürgers. Bei der Erhebungsform wird unterschieden zwischen Quellensteuern und Veranlagungsteuern. Quellensteuern werden direkt an der Quelle der Einkünfte abgeschöpft und Veranlagungsteuern werden, meist nach vorhergegangener Steuererklärung für eine bestimmte Periode mit Steuerbescheid festgesetzt. Schließlich gibt es noch die Gruppen der Pauschalsteuern und Individualsteuern.
Steuerobjekt
Als Gegenstand einer Steuer gilt das „Besteuerungsgut“, dass vom Gesetzgeber als besteuerungswürdig normiert wird. Die Definition des steuerbaren Tatbestands ist zwischen dem „einfach normierten“ Gesetz (Beispiel KfzStG: „Das Halten eines Kraftfahrzeug ist steuerbar“) und dem “kompliziert normierten" Gesetz (Beispiel Einkommensteuergesetz (Deutschland): Der Einkommensteuer unterliegen: ..... sieben Einkunftsarten) zu unterscheiden.
Steuerprivilegien
Als Steuerprivilegien werden Steuervergünstigungen bezeichnet, die mit ihrem Ausnahmecharakter als Steuervorteil die festzusetzende Steuer ermäßigen. Obwohl umgangssprachlich als Sammelbegriff für alle Vorschriften genutzt, die eine Steuerminderung herbeiführen, gilt als Privileg i.e.S. nur das echte „Steuergeschenk“, dass eine bestimmte Personengruppe (z.B. die Landwirte durch die pauschale Gewinnermittlung nach § 13a EStG) oder Verhaltensweise (z.B. die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen durch Spenden) steuerlich bevorzugt.
Steuersatz
Der Steuersatz ist die Rechengröße, welche - auf die Steuerbemessungsgrundlage angewendet - die Höhe der festzusetzenden Steuer ergibt. Während bei Steuern mit zahlentechnischen Grundlagen der Steuersatz als fester Betrag definiert ist, gilt bei den meisten Steuerarten ein Prozentwert. Dieser Wert wird auch Steuertarif genannt und kann proportional (z.B. Umsatzsteuer, Einheitssteuer), progressiv (z.B. deutsche Einkommensteuer), regressiv oder in einem Stufentarif (z.B. Erbschaftsteuer) ausgestaltet sein.
Steuersubjekt
Als Steuersubjekt wird die Person bezeichnet, die einen Steuertatbestand verwirklicht und demnach die Steuer schuldet. In der allgemeinen Sprachbezeichnung ist dies der Steuerpflichtige oder Steuerbürger. Juristisch betrachtet - und je nach anzuwendendem Steuergesetz - ist es die natürliche Person, die Personengesellschaft oder die juristische Person.
Stiftung
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Jeder Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat; auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Grundsätzlich muss ein Unternehmer vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, in der er die zu zahlende USt selbst berechnen muss. Der Unternehmer muss die Voranmeldung monatlich abgeben, wenn die USt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6.136 Euro betragen hat. Im Jahr der Unternehmensgründung und im folgenden Kalenderjahr muss der Unternehmer die USt-Voranmeldungen immer monatlich abgeben.
Zurechnung
Durch die Zurechnung wird festgestellt, welchem Steuersubjekt das Steuerobjekt zuzurechnen ist. Unterschieden wird dabei zwischen wirtschaftlicher, zeitlicher und örtlicher Abgrenzung. Die Frage der wirtschaftlichen Zuordnung eines Steuerobjektes ist dabei eine der wesentlichen Problemstellungen im Steuerrecht. Daneben erfolgt die Zurechnung in zeitlicher (begrenzt auf bestimmte Steuerperioden) oder örtlicher (innerhalb definierter Grenzen) Hinsicht.