Damit Sie nicht zu viel zahlen: Honorare maßgeschneidert.

Wenn Sie als Mandant zu uns kommen, brauchen Sie natürlich klare Aussagen über die Honorargestaltung unserer Steuerkanzlei. Wir lassen Sie da nicht im unklaren. Bevor wir für Sie tätig werden, sagen wir Ihnen, was Sie dafür investieren müssen. Sie haben also absolute Planungssicherheit und erleben keine bösen „Honorarüberraschungen“.

Der Gesetzgeber hat eine Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) erlassen, an die jeder Steuerberater bei der Rechnungsschreibung gebunden ist. Folgende Gebühren sind darin geregelt: Mindestgebühren, Auslagenerstattung, Gebührenvereinbarungen, Wertgebühren, Rahmengebühren, Zeitgebühren etc.

Die Beratungsrechnung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, aus dem Gegenstandswert, der sich nach der Höhe der jeweiligen Einkünfte richtet, und aus dem Zehntelsatz.

Für die endgültige Gebührenfindung ist ein Rahmen von 1/10 - 40/10 bzw. von 1/20 - 12/20 vorgegeben, häufig kommt die Mittelgebühr zur Anwendung. Entscheidend hierfür sind der Umfang, der Schwierigkeitsgrad und der Arbeitsaufwand.

 

Sprechen Sie uns einfach einmal auf das Thema Honorare an.

Berechnungsgrundlagen:

  • Bereich Finanzbuchhaltuung: Abrechnung nach Arbeitsaufwand
    Wir rechnen mit einem Stundensatz von 40 €.
  • Bereich Lohnbuchhaltung: Abrechnung nach Stückzahl und Lohnart
    Wir unterscheiden unsere Pauschalen je nach Schwierigkeitsgrad der Löhne:
    • Wiederkehrende Beträge (Gehälter)
    • Stundenlöhne und Abrechnungen für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Bereich Jahresabschlüsse: Abrechnung nach Zeitaufwand
  • Bereich Steuererklärung: Abrechnung nach der Steuerberatergebührenverordnung

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Beachten Sie auch unsere Beratungspakete im Bereich Finanzbuchhaltung.