Ziehen Sie Bilanz – damit Sie sich zu neuen Zielen aufmachen können!

Ihre Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Jahresabschluss bildet die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast.


Sie Interessieren sich für unsere Zeitmaschine? Dann lesen Sie gleich in der Rubrik Wirtschaftsberatung weiter.

Gleichzeitig spiegelt er den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wieder. Darum interessieren sich die Banken besonders für Ihren Jahresabschluss. Er dient ihnen als Informationsquelle bei der Kreditvergabe und als Grundlage für das Rating.

Wir Hildesheimer Steuerpiloten lieben den Überblick. Die Jahresabschlüsse, die aus unserem Hause kommen, erfüllen den Anspruch, Ihre individuellen Maßgaben steueroptimal umzusetzen. Die Bilanzen erfüllen die hohen Ansprüche an die betriebswirtschaftliche Aussagekraft. Gemäß der Devise „von der Pflicht zur Kür“ werden Sie mit diesen Unterlagen bei Kreditgesprächen und bei Ratingverfahren überaus positiv bewertet und Sie erfüllen Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus.

Nutzen Sie Ihren Jahresabschluss als eines der ausschlaggebenden Instrumente für zukünftige unternehmerische Entscheidungen und als Kontrollinstrument für Ihre betriebliche Entwicklung.

Um einen tiefen Einblick in die Struktur und „Chemie“ Ihres Unternehmens zu erhalten, kommen wir regelmäßig zu Ihnen ins Haus. Die Jahresabschlusserstellung ist ein Prozess, den wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen durchlaufen. So können wir optimal auf ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und diese berücksichtigen.

Im abschließenden Bilanzgespräch arbeiten wir die Zahlen der Vergangenheit gemeinsam mit Ihnen auf. Wir bewerten sie mit Ihnen im Fünf-Jahresvergleich und daraus leiten wir Maßnahmen und Richtlinien für die Zukunft ab. Sie nutzen quasi eine Zeitmaschine für Ihren zukünftigen Erfolg.

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Unsere Leistungen für Ihren Jahresabschluss:

  • Erstellung des Jahresabschlusses in der gesetzlich vorgeschriebenen Form
  • Handelsbilanz/Steuerbilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Anlagenbuchführung
  • Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen
  • Jahresabschlussbesprechung
  • Bilanzbericht § 18 KWG
  • Vermögen/Kapital und Aufwand/Ertrag
  • betriebswirtschaftliche Kennzahlen nach individuellen Übersichten
  • Erfolgsanalyse
  • Kapitalkontenentwicklung
  • Ergebnisverwendung
  • Liquiditätsentwicklung
  • Unsere Zeitmaschine: Fünf-Jahresvergleich auf Grundlage Ihrer individuellen Zahlen