Erbschaftsteuerberatung – damit es geregelt weiter geht.
Auch Erben will gelernt sein. Wer schon mal bei einer Erbauseinandersetzung dabei war, weiß, dass auch immer der Staat beim Erben mit verdient. Darum kommt neben der zivilrechtlichen auch der steuerlichen Ausgestaltung einer Erbfolge eine wichtige Rolle zu.
Treffen Sie mit unserer Hilfe entsprechende Vorkehrungen, damit im Erbfall nicht bereits ein erheblicher Teil Ihres Vermögens durch die Steuer verloren geht.
Wir bieten:
- Gestaltung von steueroptimalen Testamenten und Erbverträgen
- Planung der Vermögensnachfolge für Privatvermögen
- vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
- Testamentsvollstreckung und Erbauseinandersetzung
Die Freibeträge der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) können alle zehn Jahre genutzt werden.
Eine mehrfache Besteuerung von Vermögen kann durch eine optimierte Übertragung des Vermögens vermieden oder reduziert (Steuersparmodelle) werden. Der Gesetzgeber beschneidet immer mehr die bestehenden Vorteile bei Vermögensübertragungen. Weitere Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes stehen an. Dadurch erhöht sich der allgemeine Beratungsbedarf sehr. Gern stehen wir Ihnen dann helfend zur Seite.
Steuer- | Erbe | in Euro | in Euro |
---|---|---|---|
I | Ehegatte | 307.000 | 500.000 |
Kind, Stiefkind, Enkel (wenn Eltern verstorben) | 205.000 | 400.000 | |
Enkel | 51.200 | 200.000 | |
Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) | 51.200 | 100.000 | |
II | Eltern und Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichte/Neffe, geschiedener Ehegatte, Stiefeltern, Schwiegereltern/-kinder | 10.300 | 20.000 |
III | Sonstige | 5.200 | 20.000 |
Wenn Sie sich für das Thema Erben interessieren, können die Informationen in der Finanz- und Vermögensplanung auch interessant für Sie sein.
Wir informieren Sie gern auch in einem individuellen Gespräch. Machen Sie also gleich heute noch einen Termin mit uns. Telefon: 05121 87040